Gesetze, Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen wegen Grundrechteverletzungen unwirksam

Weder der Gesetzgeber noch die vollziehende Gewalt oder die Rechtsprechung haben das Recht, ihre nichtigen (verfassungswidrigen) Gesetze, Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen wegen Grundrechteverletzungen für wirksam zu erklären, sondern haben bereits von Amts wegen, auf jeden Fall auf Antrag die Pflicht, ihre nichtigen (verfassungswidrigen) Gesetze, Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen deklaratorisch aufzuheben, auf jegliches Rechtsmittel zu verzichten und die eingetretenen Folgen im Wege der Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung unverzüglich zu beseitigen.