UCC als einheitliches Handelsrecht

Der UCC (Uniform Commercial Code) wurde einheitliches Handelsrecht

District of Columbia: der Artikel 18 B 7 bestimmt, dass das Admiralsrecht (Admiralty Law – Seerecht / UCC) an folgenden Orten Anwendung findet.
(1) auf hoher See
(2) auf amerikanischen Schiffen
(3) in allen Ländern, welche von den Vereinigten Staaten (US) verwaltet oder erobert werden, und innerhalb des Staates Amerika

Der UCC wurde einheitliches Handelsrecht „im ganzen oder substanziell von allen Staaten“ [Black`s 6th]