Das Einkommensteuergesetz vom 16.10.1934 kam zunächst nicht nach den Vorschriften der Weimarer Reichsverfassung zustande. Es wurde anschließend durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 als zusätzliches Gesetz zum Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich aufgehoben. Durch das Urteil des Tribunal Général de la Zone Francaise d`Occupation wurde allgemeingültig die Verfassungswidrigkeit der Regierung Hitlers und des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich (auch als Grundlage des Einkommensteuergesetzes vom 16.10.1934) festgestellt.